Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
- Präambel
- 1. SaaS-Bereitstellung
- 2. Initiale Leistungen
- 3. Datenexport und –import; Mitwirkungspflichten des Kunden
- 4. Nutzung von aggregierten und anonymisierten Daten
- 5. Laufzeit und Kündigung
- 6. Nutzungsrechte
- 7. Support
- 8. Vergütung
- 9. Haftung
- 10. Vertraulichkeit
- 11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- 12. Schlussbestimmungen
Präambel
Delicious Data betreibt eine cloudbasierte Plattform zur KI-gestützten Optimierung von Geschäftsprozessen im Lebensmittelsektor, insbesondere zur bedarfsgerechten Absatzplanung in Betrieben der Gemeinschaftsgastronomie, Gastronomie und im Bäckerhandwerk. Die Plattform umfasst insbesondere Module für Datenanalysen (Business Intelligence und KI-Chat), Food Waste Monitoring, sowie die Erstellung von KI-basierten Prognosen zur automatisierten Bestell- und Produktionsoptimierung. Der Kunde beabsichtigt, diese Applikation über das Internet im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) zu nutzen.
Hierzu schließen die Parteien einen Vertrag auf Basis des individuellen Angebots von Delicious Data und der nachstehenden Vertragsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot und diesen Vertragsbedingungen gehen die Regelungen des Angebots vor. Die Applikation kann in einer kostenlosen Version (Free-Version) als auch in kostenpflichtigen Versionen (Pro-Versionen) genutzt werden.
1. SaaS-Bereitstellung
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der vom Kunden gewählten Version der Webapplikation, entweder der kostenlosen Free-Version oder der kostenpflichtigen Pro-Versionen, im Rahmen des SaaS-Modells während der Vertragslaufzeit.
1.1.1 Die Free-Version wird im Umfang bereitgestellt, der dem Kunden freigeschaltet wurde. Die Pro-Versionen umfassen den Funktionsumfang des jeweils gebuchten Pricing-Tiers. Der maßgebliche Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot sowie den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Version
1.1.2 Delicious Data entwickelt die Applikation fortlaufend weiter. Die Funktionalitäten der Applikation können sich deshalb während der Vertragslaufzeit erweitern und ändern, soweit mit den Änderungen keine wesentliche funktionale Verschlechterung gegenüber dem bei Vertragsschluss vorhandenen Stand verbunden ist.
1.1.3 Für die Verwendung des Prognose-Moduls wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Applikation spezifikationsgemäß nur Prognosen, d.h. unverbindliche Empfehlungen abgibt. Das tatsächliche Kunden- und Bestellverhalten hängt von unzähligen, z.T. unvorhersehbaren Faktoren ab. Die Prognosen der Software können, auch wenn zahlreiche Faktoren hierin berücksichtigt werden, niemals ein konkretes Kundenverhalten auf den Punkt vorhersehen.
1.2 Delicious Data sorgt für den technischen Betrieb der Applikation während der Vertragslaufzeit, einschließlich des Betriebs, der Wartung und der Instandhaltung der notwendigen Hosting- und Server-Infrastruktur. Übergabepunkt für die Applikation und Daten, ist der Anschlusspunkt des Rechenzentrums der Delicious Data GmbH an das öffentliche Internet. Der Zugriff auf die Applikation am Anschlusspunkt über das Internet unterliegt der Verantwortung des Kunden.
1.3 Der Vertrag über die Nutzung der Applikation und Software kommt mit dem Kunden zustande. Der Administrator erklärt bei der Registrierung verbindlich, dass er zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen im Namen und für Rechnung des Kunden berechtigt ist. Mit Abschluss der Registrierung akzeptiert der Administrator diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen des Kunden. Die Zustimmung gilt für den Kunden sowie für sämtliche vom Kunden angelegten oder autorisierten Nutzer.
1.4 Verfügbarkeit
1.4.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Applikation mit einer Verfügbarkeit von 98,0% pro Vertragsjahr während der Servicezeiten. Servicezeiten sind Montag bis Freitag 8:30 bis 17:30 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage. Verfügbarkeit bedeutet, dass die Applikation am Übergabepunkt zur Nutzung über das Internet erreichbar ist.
1.4.2 Ungeachtet der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit wird Delicious Data die Applikation nicht außerhalb der Servicezeiten abschalten, so dass diese üblicherweise rund um die Uhr erreichbar ist. Delicious Data ist zur Bereitstellung der Applikation außerhalb der Servicezeiten jedoch nicht verpflichtet.
1.4.3 Delicious Data wird bei vorhersehbarer Nichtverfügbarkeit außerhalb der Servicezeiten jeweils rechtzeitig über Zeitpunkt und Dauer informieren.
1.4.4 Für die Wartung und Pflege der Systeme einschließlich etwaiger Fehlerbeseitigungen wird Delicious Data nach Möglichkeit betriebsschwache Zeiten wählen und sich bemühen, die Behinderungen der Nutzer möglichst gering zu halten. Soweit Arbeiten aufgrund technischer oder organisatorischer Umstände innerhalb der Servicezeiten erfolgen müssen, wird Delicious Data dies fünf Tage im Voraus ankündigen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Applikation darf Delicious Data notwendige Patches (z.B. kritische Sicherheitspatches) auch mit einer kürzeren vorherigen Ankündigungsfrist innerhalb der Servicezeiten installieren. Downtimes aufgrund vorab angekündigter Wartungsarbeiten während der Servicezeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne dieses Vertrages.
1.4.5 Hat Delicious Data das Nichterreichen der hier vereinbarten Verfügbarkeit zu vertreten, kann der Kunde von der Vergütung, die für das betreffende Jahr zu zahlen wäre, für jeweils 0,1% geringerer Verfügbarkeit einen Abzug in Höhe von 0,1% als pauschalen Schadensersatz vornehmen, maximal jedoch 20% der Jahresvergütung. Damit sind alle Ansprüche wegen der zeitweisen Nichtverfügbarkeit des Systems abgegolten, soweit Delicious Data diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
2. Initiale Leistungen
2.1 Delicious Data richtet für den Kunden einen Zugang zur Applikation ein.
2.2 Soweit im Angebot vereinbart, unterstützt Delicious Data den Kunden bei der initialen Anbindung der relevanten Datenquellen. Dies umfasst insbesondere die Konfiguration der Schnittstellen zum Warenwirtschaftssystem (WWS) des Kunden.
2.3 Bei Verwendung des Prognose-Moduls erfolgt im Rahmen der Ersteinrichtung eine Prüfung der vorhandenen historischen Abverkaufs- und Retourendaten. Delicious Data unterstützt den Kunden dabei, die für eine präzise Prognose notwendige Datenqualität sicherzustellen (z. B. Zuordnung von Artikelstammdaten und Filialstrukturen).
2.4 Delicious Data führt, sofern vereinbart, eine Online-Schulung für die Administratoren des Kunden durch, in der die Nutzung der Applikation erläutert wird.
3. Datenexport und –import; Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, Delicious Data die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Daten in dem vereinbarten Format und den festgelegten Intervallen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft primär den regelmäßigen Export von Transaktions- und Verbrauchsdaten, Verlustmeldungen sowie Standortinformationen, Menüplänen und Sonderereignissen aus den Vorsystemen des Kunden (z. B. Warenwirtschafts- oder Kassensysteme).
3.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass Datenanomalien (z. B. durch technische Störungen oder manuelle Fehlbuchungen) als solche erkennbar sind oder Delicious Data hierüber zeitnah informiert wird, um die Prognosequalität aufrechtzuerhalten.
3.3 Soweit für die Anbindung der Datenquellen (z. B. API-Schnittstellen zu POS-, Warenwirtschafts- oder Personaleinsatzplanungs-Systemen) Kosten seitens der Drittsoftware-Anbieter des Kunden anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen.
3.4 Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für die Bereitstellung der Daten und die Abstimmung der systemspezifischen Parameter (z.B. Bestellkonfigurationen) zur Verfügung steht.
4. Nutzung von aggregierten und anonymisierten Daten
4.1 Zur kontinuierlichen Verbesserung der Prognosegenauigkeit und zur Bereitstellung von Branchen-Benchmarks nutzt Delicious Data die im Rahmen der Serviceerbringung anfallenden Daten in anonymisierter und aggregierter Form („anonymisierte Daten“). Dies dient vorwiegend dazu, dem Kunden durch den Vergleich mit anonymisierten Markttrends (Benchmarking) eine fundierte Analyse der eigenen Performance sowie eine präzisere, ressourcenschonende Absatzplanung zu ermöglichen.
4.2 "Anonymisierte Daten" im Sinne dieser Bestimmung sind Daten, die so verarbeitet wurden, dass eine Identifizierung des Kunden oder einer natürlichen Person (z. B. Mitarbeiter oder Endkunde) mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.
4.3 Delicious Data ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um die Anonymität der Daten dauerhaft zu gewährleisten und eine Re-Identifikation auszuschließen. Diese Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik und werden regelmäßig überprüft.
4.4 Da bei der Nutzung der anonymisierten Daten keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden, unterliegt die Nutzung dieser Daten keinen datenschutzrechtlichen Einschränkungen. Das Recht zur Nutzung dieser anonymisierten Daten besteht über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus fort.
4.5 Delicious Data wird den Kunden auf Anfrage in allgemeiner Form über die Art der vorgenommenen Analysen informieren, soweit dadurch keine Betriebsgeheimnisse von DD berührt werden.
4.6 Die Daten des Kunden werden nicht zum Training von Large Language Models (LLMs) oder KI-Modellen dritter Anbieter verwendet. Die algorithmische Weiterentwicklung erfolgt ausschließlich innerhalb der geschlossenen Systemumgebung von Delicious Data.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Vorrang individueller Vereinbarungen
Diese Ziffer 5 gilt nur, soweit in einem Angebot, Einzel- oder Rahmenvertrag, einer Auftragsbestätigung oder einem Nachtrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Individuell vereinbarte Laufzeiten, Verlängerungszeiträume, Kündigungsfristen sowie Preis-, Rabatt- und Gebührenregelungen gehen stets vor. Für vor dem 01.01.2026 geschlossene Verträge gelten die dort vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsregelungen unverändert fort; diese Ziffer 5 gilt insoweit nur ergänzend.
5.2 Vertragsschluss, Vertragsbeginn und Go-Live
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch Online-Registrierung und Bestätigung der Nutzungsbedingungen zustande. Bei Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs oder Zusatzmoduls kommt der entgeltliche SaaS-Vertrag durch Klick auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig abonnieren“ oder eine vergleichbare, den kostenpflichtigen Charakter kennzeichnende Schaltfläche zustande. Damit erklärt der Kunde ausdrücklich, einen entgeltlichen SaaS-Vertrag zu den angezeigten Konditionen einschließlich der gewählten Zahlweise und der damit verbundenen Laufzeit (Ziff. 5.4) abschließen zu wollen.
Vertragsbeginn – maßgeblich für Vertragslaufzeit und Abrechnungsperiode – ist der Tag der Buchung. Der Go-Live erfolgt unverzüglich nach Vertragsbeginn, bei der Free-Version unmittelbar nach Registrierung. Verzögert sich der Go-Live um mehr als zehn Werktage aus Gründen, die Delicious Data zu vertreten hat, verschiebt sich der Vertragsbeginn auf den Tag des Go-Live.
5.3 Tarife, Zusatzmodule, Verbrauchsorte
Die Applikation wird in der Free-Version sowie in kostenpflichtigen Tarifen (derzeit „Basic“ und „Pro“) angeboten. Zusatzmodule (z. B. Bestell-Autopilot) sind gegen gesonderte Vergütung buchbar und setzen einen kostenpflichtigen Tarif voraus. Funktions- und Nutzungsumfang einschließlich etwaiger Nutzungskontingente ergeben sich aus dem Angebot bzw. der bei Buchung geltenden Leistungsbeschreibung. Die Vergütung wird je Verbrauchsort berechnet; Verbrauchsort ist jede Betriebsstätte des Kunden (z. B. Fachgeschäft, Filiale, SB-Regal, Küche bzw. Ausgabestelle), für die die Applikation genutzt wird.
5.4 Laufzeit
5.4.1 Free-Version. Keine Mindestlaufzeit; jederzeit fristlos ordentlich kündbar durch beide Parteien. Delicious Data kann die Free-Version mit einer Frist von einem Monat einstellen oder deren Umfang anpassen.
5.4.2 Monatliche Zahlweise. Die Vertragslaufzeit entspricht der Abrechnungsperiode. Sie beginnt mit dem Vertragsbeginn und endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag des Vertragsbeginns im Folgemonat vorangeht; fehlt dieser Tag im betreffenden Monat, endet die Periode mit dessen letztem Tag. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Abrechnungsperiode, sofern er nicht bis zu deren Ende gekündigt wird. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; eine Erstattung für die laufende Periode erfolgt nicht.
5.4.3 Jährliche Zahlweise. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Es gelten der ausgewiesene Rabatt sowie der Gebührenerlass nach Ziff. 5.7.
5.5 Einheitliche Vertragsperiode
Basisvertrag und sämtliche Zusatzmodule bilden eine einheitliche Vertragsperiode mit einheitlichem Vertragsbeginn, einheitlicher Zahlweise und einheitlichem Laufzeitende; Zusatzmodule enden spätestens mit dem Basisvertrag. Die Buchung eines Zusatzmoduls während laufender Vertragsperiode richtet sich nach Ziff. 5.6. Ein Zusatzmodul kann gesondert gekündigt werden; die Kündigung wird zum Ende der gemeinsamen Vertragsperiode unter Einhaltung der für den Basisvertrag geltenden Frist wirksam und lässt diesen im Übrigen unberührt.
5.6 Upgrade, Downgrade, Wechsel der Zahlweise
5.6.1 Upgrade ist der Wechsel in einen höherwertigen Tarif, die Buchung eines Zusatzmoduls sowie der Wechsel von monatlicher auf jährliche Zahlweise. Die Erhöhung der Anzahl der Verbrauchsorte ist kein Upgrade; hierfür gilt ausschließlich Ziff. 5.8.
5.6.2 Ein Upgrade ist jederzeit möglich und wird mit Bereitstellung wirksam. Mit Wirksamwerden beginnen für den gesamten Vertrag – Basisvertrag und sämtliche Zusatzmodule – eine neue Vertragslaufzeit und eine neue Abrechnungsperiode nach Ziff. 5.4 entsprechend der gewählten Zahlweise; der Tag des Upgrades wird neuer Vertragsbeginn. Der Basisvertrag wird an das Upgrade angepasst; abweichende bisherige Laufzeitenden entfallen und werden durch das einheitliche neue Laufzeitende ersetzt.
5.6.3 Bereits gezahlte Vergütung für den noch nicht abgelaufenen Teil der bisherigen Abrechnungsperiode wird taggenau ermittelt und als Guthaben auf die neue Vergütung angerechnet. Ein übersteigendes Guthaben wird auf nachfolgende Rechnungen vorgetragen; eine Auszahlung erfolgt nicht.
5.6.4 Beispiel. Basic mit jährlicher Zahlweise, Laufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2026, im Voraus gezahlt. Am 03.06.2026 wird der Bestell-Autopilot hinzugebucht. Für Basic und Zusatzmodul beginnt einheitlich am 03.06.2026 eine neue zwölfmonatige Laufzeit bis Ablauf des 02.06.2027. Die für 03.06. bis 31.12.2026 gezahlte Basic-Vergütung wird auf die neue Jahresvergütung angerechnet.
5.6.5 Vor Abschluss eines Upgrades weist Delicious Data auf der Plattform bzw. im Angebot auf neuen Vertragsbeginn, neues Laufzeitende, anzurechnendes Guthaben und zu zahlenden Betrag hin. Das Upgrade kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung des Kunden zustande.
5.6.6 Downgrade (niedrigerer Tarif, Wechsel in die Free-Version, Kündigung eines Zusatzmoduls) sowie der Wechsel von jährlicher auf monatliche Zahlweise sind nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Ab Wirksamwerden entfallen Jahresrabatt und Erlass nach Ziff. 5.7 für die Zukunft.
5.6.7 Beginnt infolge eines Upgrades eine neue zwölfmonatige Laufzeit bei jährlicher Zahlweise, bezieht sich die Bedingung des Gebührenerlasses nach Ziff. 5.7 auf diese neue Laufzeit.
5.7 Erlass der Einrichtungs- und Projektgebühren
Bei jährlicher Zahlweise entfallen die im Angebot bzw. in der Preisliste ausgewiesenen einmaligen Einrichtungs- und Projektgebühren. Der Erlass steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Vertrag die zwölfmonatige Laufzeit vollständig durchläuft. Endet der Vertrag vorher aus einem Grund, den Delicious Data nicht zu vertreten hat – insbesondere bei außerordentlicher Kündigung durch Delicious Data aus wichtigem Grund oder bei einem vom Kunden veranlassten Wechsel auf die monatliche Zahlweise –, werden die erlassenen Gebühren anteilig für die nicht in Anspruch genommenen Monate fällig.
5.8 Anzahl der Verbrauchsorte
Der Kunde kann die Anzahl der Verbrauchsorte jederzeit über die Plattform oder in Textform erhöhen; die zusätzliche Vergütung wird ab Bereitstellung anteilig für die laufende Abrechnungsperiode berechnet. Vertragsbeginn und Laufzeit bleiben unberührt. Eine Reduzierung wird bei monatlicher Zahlweise zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bei jährlicher Zahlweise ist eine Reduzierung während der laufenden Vertragslaufzeit ausgeschlossen; sie kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit mit Wirkung für den nächsten Verlängerungszeitraum erklärt werden.
5.9 Form der Kündigung
Kündigungen und Erklärungen nach dieser Ziffer 5 bedürfen der Textform (z. B. E-Mail) oder können über die dafür vorgesehene Funktion in der Applikation erklärt werden.
5.10 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Nutzungsrechte
6.1 Dem Kunden steht an der gemäß Ziff. 1 bereitgestellten Applikation und der dazugehörigen Dokumentation während der Laufzeit dieses Vertrages das befristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht zur Nutzung der Applikation für eigene Geschäftszwecke zu.
Die Nutzung der Applikation ist dabei auf die im Angebot aufgeführten Parameter, insbesondere Verbrauchsorte und ggf. Unternehmensgröße beschränkt. Bei einer Überschreitung der Parameter (z.B. durch Aufnahme weiterer Verbrauchsorte) ist eine Erweiterung des Vertrags erforderlich. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung sind zusätzliche SaaS-Gebühren zu zahlen.
6.2 Soweit Delicious Data für den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung sonstige Software oder urheberrechtlich geschützte Werke bereitstellt, erstellt oder übergibt, erhält der Kunde daran auf die Laufzeit dieses Vertrags befristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke, soweit die Nutzung dieser Werke im Zusammenhang mit der gemäß Ziff. 1 bereitgestellten Applikation erforderlich ist.
6.3 Die Vermietung, der Verleih, sowie jede anderweitige zeitweise oder dauerhafte Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bzw. das Ermöglichen der Nutzung der Software durch oder für Dritte sind ausdrücklich untersagt. Zur Klarstellung: die bestimmungsgemäße Benutzung der Applikation durch Mitarbeiter des Kunden ist zulässig. Unzulässig ist beispielsweise die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte.
6.4 Durch diesen Vertrag werden dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte irgendwelcher Art oder dauerhafte bzw. über die Laufzeit des Vertrages und den dort definierten Einsatzzweck hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt. Alle Rechte an der Applikation im Original, in Kopie oder modifizierter Form verbleiben bei Delicious Data. Delicious Data stehen die ausschließlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Bearbeitungen, Verbesserungen, Erweiterungen oder Anpassungen an und im Zusammenhang mit der Applikation im Umfang des § 69b UrhG zu. Dies gilt auch für Bearbeitungen, Verbesserungen, Erweiterungen oder Anpassungen, die im Auftrag des Kunden von Delicious Data durchgeführt wurden.
7. Support
7.1 Technischer Support
Delicious Data stellt während seiner Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8:30 bis 17:30 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage) einen Supportkontakt per E-Mail, Telefon oder Chat zur Verfügung. Der Supportkontakt ist Ansprechpartner des Kunden für Fehlermeldungen und technischen 2nd-Level-Support.
7.2 Fehlerbehebung
Alle Fehler werden von Delicious Data priorisiert und gemäß ihrer Priorität behoben.
Ein Fehler der Priorität 1 liegt vor, wenn die Nutzung der Applikation unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist.
Ein Fehler der Priorität 2 liegt vor, wenn die Nutzung der Applikation erheblich eingeschränkt ist.
Ein Fehler der Priorität 3 liegt vor, wenn die Nutzung der Applikation ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist.
Delicious Data beginnt mit der Bearbeitung der Fehlermeldung innerhalb der Geschäftszeiten:
bei Fehlern der Priorität 1 am gleichen Tag, wenn die Fehlermeldung während der Geschäftszeiten eingegangen ist, andernfalls sofort am nächsten Werktag.
bei Fehlern der Priorität 2 und 3 spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Fehlermeldung.
Die Fehlerbearbeitung ist in der SaaS-Gebühr enthalten.
7.3 2nd-Level-Support
Delicious Data bietet auf Anforderung des Kunden technischen 2nd-Level-Support, z.B. bei Rückfragen zu den Export- und Import-Schnittstellen der Applikation. Fragen zum Warenwirtschaftssystem des Kunden (einschließlich der Einrichtung und Konfiguration von Export- und Import-Schnittstellen im Warenwirtschaftssystem) sind vom Support nicht umfasst. Der Supportkontakt erbringt keinen 1st-Level-Support, d.h. er beantwortet keine Fragen zur Bedienung der Applikation.
7.4 Updates und Zusatzmodule
Delicious Data entwickelt die Applikation regelmäßig weiter und stellt dem Kunden neue Versionen mit erweitertem Funktionsumfang als Updates automatisch bereit. Diese automatisch bereitgestellten neuen Versionen sind von der SaaS-Gebühr umfasst. Delicious Data kann neue und erweiterte Funktionen auch als separat lizenzierbare Zusatzmodule anbieten. Der Kunde kann Zusatzmodule gegen Zahlung einer zusätzlichen SaaS-Gebühr lizenzieren, ist dazu aber nicht verpflichtet.
8. Vergütung
8.1 Für die Bereitstellung der Pro-Versionen der Applikation zur laufenden Nutzung durch den Kunden erhält Delicious Data die im Angebot ausgewiesene SaaS-Gebühr.
Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, erfolgt die Abrechnung nach Wahl des Kunden entweder monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Vorauszahlung kann ein im Angebot ausgewiesener Discount gewährt werden.
Die erste reguläre Abrechnung erfolgt zum auf den Go-Live folgenden nächsten Monatsersten. Dabei erhöht sich die erste Monatsgebühr um die anteilige Gebühr für den Zeitraum ab Go-Live (Beispiel: ist Go-Live am 15.9., wird am 1.10. die Monatsgebühr für Oktober und die anteilige Gebühr für den Zeitraum 16.9.–30.9. fällig).
Für die Free-Version fällt keine SaaS-Gebühr an (0 €).
8.2 Die initialen Leistungen (Ziff. 2.1) werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand auf Basis der im Angebot ausgewiesenen Tagessätze vergütet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sie sind jeweils nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Der Kunde übernimmt zudem Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Spesen (zusammen Kosten genannt) bei Vor-Ort-Einsätzen im Rahmen von Projekt-Meetings. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand per Originalbeleg bzw. zu den steuerlich anerkannten Höchstsätzen abgerechnet.
8.3 Die SaaS-Gebühr kann jeweils zum Laufzeitende mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche Mitteilung von Delicious Data um jeweils maximal 10% angepasst werden. Ist der Kunde mit einer Erhöhung der Gebühren nicht einverstanden, kann er innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages verbleibt es bei der ursprünglichen Vergütung.
8.4 Vergütungen sind nach Rechnungsstellung sofort fällig und ohne Abzug binnen 10 Tagen zahlbar.
8.5 Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.6 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
8.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Delicious Data unbeschadet ihrer übrigen Rechte dazu berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen und den Zugang zur Applikation zu sperren, bis der Kunde alle ausstehenden Zahlungen geleistet hat.
9. Haftung
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und Aufwendungen sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Delicious Data im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen wird die Haftung von Delicious Data wie folgt begrenzt:
9.1 Delicious Data haftet nur bei schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und auch in diesen Fällen nur bis zu dem Betrag, der als Schaden bei Anwendung aller notwendigen Sorgfalt vorhersehbar war. Ansonsten haftet Delicious Data angesichts der inhärenten Unsicherheit und Komplexität von Prognosemodellen nicht für Abweichungen zwischen den von der Applikation gelieferten Prognosen und den tatsächlichen Entwicklungen. Die Kunden verwenden die Applikation und deren Prognosen auf eigenes Risiko und tragen die volle Verantwortung für die Interpretation und Nutzung der bereitgestellten Daten. Jegliche Entscheidungen, die auf Basis der Prognosen getroffen werden, liegen im alleinigen Ermessen des Kunden, und Delicious Data ist für daraus resultierende Entscheidungen und Konsequenzen nicht verantwortlich.
9.2 Eine Haftung für Folgeschäden, deren Ausbleiben nicht von einer Zusicherung oder einer Garantie umfasst sind, ist ausgeschlossen.
9.3 Die Summe aller Schadensersatz- und Aufwendungsersatzleistungen gemäß Ziff. 8.1 und 8.2 wird auf einen Zahlungsanspruch von maximal € 20.000 begrenzt.
9.4 Die hier geregelten Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche und deliktische Ansprüche. Sie gelten ebenso zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Delicious Data.
10. Vertraulichkeit
10.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen, die sie im Vorfeld und im Zuge der Durchführung dieses Vertrages austauschen, stets nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden, sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich zu machen und auch die Verkörperung solcher Informationen vor deren Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen zum Zwecke der Vertragserfüllung an Konzernunternehmen oder Subunternehmer ist zulässig. Diese sind jedoch zur Wahrung der Geheimhaltung mindestens im hier geregelten Umfang zu verpflichten.
10.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere auch alle Produktionsplanungsdaten des Kunden, die dieser Delicious Data zur Verfügung stellt.
10.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach dem Ende der vertraglichen Beziehungen der Parteien fort.
10.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die Delicious Data bzw. dem Kunden bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages und der in seinem Geltungsbereich abgeschlossenen Leistungsverträge und etwaigen sonstigen Vereinbarungen ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Kooperationspartner, Unterauftragnehmer oder Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ist zulässig, sofern diese zur Vertragserfüllung erforderlich ist und der Empfänger denselben oder gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegt.
10.5 Übergebene vertrauliche Informationen werden die Parteien einander auf Verlangen jeweils unverzüglich zurückgewähren und sämtliche angefertigte Kopien, Abschriften etc. auf Verlangen vernichten oder ebenfalls herausgeben.
10.6 Es steht den Parteien frei, die jeweils andere Partei und das jeweilige Projekt zu Werbe- und Marketingzwecken als Referenz zu benennen. Beide Seiten haben das Recht in diesem Zusammenhang auch das jeweilige Unternehmenslogo zu verwenden, sofern mit der Darstellung keine Entstellung desselben verbunden ist. Weitergehende Veröffentlichungen bedürfen der inhaltlichen Abstimmung mit der jeweils anderen Partei.
10.7 Ungeachtet der vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen ist Delicious Data berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Daten (insbesondere Transaktionsdaten, Food Waste Bechmarks) zu anonymisieren und in dieser anonymisierten, aggregierten Form für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Verbesserung der Algorithmen, zur Erstellung von Branchen-Benchmarks und für statistische Auswertungen. Ein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne natürliche Personen ist dabei technisch ausgeschlossen. Diese anonymisierten Daten (siehe auch Ziffer 4) gelten nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer 10.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Nutzung und Erbringung des SaaS-Services erhoben, verarbeitet und genutzt werden, im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutz- und des Telemediengesetzes, soweit anwendbar, zu schützen.
11.2 Soweit Delicious Data als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich weisungsgebunden auf Grundlage einer separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
11.3 Soweit Delicious Data personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet, richtet sich die Datenverarbeitung nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
11.4 Mit Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. im Rahmen des Registrierungsprozesses) kommt zwischen dem Kunden und Delicious Data automatisch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zustande. Hierfür findet der Standard-AVV des Anbieters in der bei Vertragsschluss bzw. bei erneuter Annahme durch den Kunden gültigen Fassung Anwendung, abrufbar unter https://delicious-data.com/de/avv (Stand: 21.07.2026); er bildet einen integralen Bestandteil dieses Vertrags. Delicious Data kann den Standard-AVV aktualisieren; die geänderte Fassung wird dem Kunden in Textform oder über die Applikation mitgeteilt und bedarf seiner Zustimmung, die auch über die Applikation erklärt werden kann. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung sind zudem in der Datenschutzerklärung unter https://delicious-data.com/de/datenschutz enthalten.
11.5 Es wird anerkannt, dass Datenübertragungen im Internet grundsätzlich Sicherheitsrisiken bergen können und ein vollständiger Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten für die Durchführung des Vertrags gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Beide Parteien haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Das einheitliche UN-Kaufrecht (UNCITRAL) findet keine Anwendung.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
12.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass neben dem vorliegenden Vertrag keine allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien in den Vertrag einbezogen sind und zur Anwendung gelangen. Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Partei werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die andere Partei ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nicht für Verträge mit Kooperationspartnern oder Unterauftragnehmern von Delicious Data, auf die deren jeweilige Geschäftsbedingungen Anwendung finden können, sofern diese zur Leistungserbringung erforderlich sind.
12.4 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Der Textform genügt insbesondere die Bestätigung durch den Kunden über die Applikation; dies gilt auch für Änderungen des Standard-AVV nach Ziff. 11.4. Individuelle Vertragsabreden bleiben unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Beide Vertragspartner verpflichten sich schon jetzt, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch andere zu ersetzen bzw. Regelungslücken durch angemessene Regelungen zu füllen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen, ihrerseits aber wirksam sind.
